Deutsche Rentenversicherung

Firmenservice: Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)

Gesprochener Text des Videos

Firmenservice: Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)

Hinweis zur Barrierefreiheit:

Im Video trägt Ulrike Damköhler, Firmenberaterin des Firmenservice bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg, folgenden Text vor. Dazu werden im Hintergrund Folien eingeblendet. Text und Folien beinhalten folgendes:

Hallo und Herzlich Willkommen! Mein Name ist Ulrike Damköhler. Ich bin Firmenberaterin des Firmenservice der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg. Ich zeige Ihnen in den nächsten drei Minuten wie Sie der Firmenservice bei der Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements unterstützen kann, kurz BEM genannt.

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement ist seit 2004 im Sozialgesetzbuch Neun (SGB IX) gesetzlich geregelt. Es muss allen Beschäftigten angeboten werden, die länger als 6 Wochen arbeitsunfähig waren. Dabei werden die letzten zwölf Monate betrachtet. Die Arbeitsunfähigkeit kann auch unterbrochen sein. Wiederholte Arbeitsunfähigkeitstage werden zusammengerechnet. Aber ohne Zustimmung der Beschäftigten kommt ein BEM nicht zustande. Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und auch die Beschäftigten selber sollten demnach über die Ziele und den Ablauf des BEMs gut informiert sein.

In Zeiten des Fachkräftemangels haben Unternehmen ein großes Interesse daran erfahrene und eingearbeitete Beschäftigte zu halten. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement bietet eine Grundlage um frühzeitig auf Krankheits- und Ausfallzeiten zu reagieren. Die Ziele des BEMs sind gesetzlich relativ klar festgelegt. Das ist zum Einen die Überwindung der Arbeitsunfähigkeit, zum Anderen die Vorbeugung und die Erhaltung des Arbeitsplatzes. Wertvolle Fähigkeiten und Kenntnisse bleiben dem Unternehmen erhalten. Das BEM eröffnet auch neue Chancen gemeinsam mit allen Beteiligten Lösungen zu finden.

Die Einführung eines strukturierten BEMs kann für die Unternehmen auch ein Imagegewinn sein. Der Erhalt von Arbeitsplätzen wird sowohl von den Beschäftigten als auch in der Öffentlichkeit positiv wahrgenommen.

Aber wie können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber das BEM in der Praxis richtig umsetzen? Dies hat der Gesetzgeber offen gelassen. Bei den Personalverantwortlichen herrscht oft eine große Verunsicherung.

  • Wie läuft das BEM-Verfahren ab?
  • Wie werden die Beschäftigten informiert?
  • Wer sind die Beteiligten?
  • Was muss beim Datenschutz beachtet werden?
  • Was sind konkrete Maßnahmen?

Bei diesen und weiteren Fragen unterstützen Sie Ihre regionalen Firmenberaterinnen und -berater.

Wir beraten Ihr Unternehmen kostenlos und auf Wunsch direkt vor Ort. Akteure des BEM können in Gesprächsrunden und Schulungen alle notwendigen Informationen zur Implementierung und zur Durchführung erhalten. So bekommen sie mehr Sicherheit in der Umsetzung. Der Firmenservice bietet auch Vorträge für Mitarbeitende an. Gerade mit dem Ziel mehr Offenheit zu schaffen und Ängste zu nehmen. Im konkreten Einzelfall stellt der Firmenservice Kontakt zu den beteiligten Stellen her.

Ich möchte mich ganz herzlich bei Ihnen bedanken, dass Sie sich Zeit genommen haben. Haben Sie Fragen zur Umsetzung des BEM, dann freuen wir uns über Ihren Anruf oder Ihre E-Mail. Ihre regionale Firmenberaterin oder Ihren Firmenberater finden Sie unter Was ist der Firmenservice?