Deutsche Rentenversicherung

Wechsel in der Selbstverwaltung

Datum: 30.09.2022

Zum 1. Oktober 2022 übernimmt Martin Kunzmann den Vorsitz im Vorstand der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg. Als Vertreter der Arbeitnehmer löst er turnusmäßig den Vertreter der Arbeitgeberseite Joachim Kienzle ab, der damit in die Position des Stellvertreters wechselt. Der Vorstand des gesetzlichen Rentenversicherungsträgers, besteht aus je acht Versicherten- und Arbeitgebervertretern. Er entscheidet unter anderem über Personal- und Vermögensangelegenheiten, kostenintensive Baumaßnahmen und Investitionen sowie über Grundsätze der medizinischen und beruflichen Rehabilitation.


Auch in der Vertreterversammlung der DRV Baden-Württemberg wechselt der Vorsitz: Hier übernimmt Hans-Michael Diwisch, der die Arbeitgeberseite vertritt, den Vorsitz von Uwe Hildebrandt. Der Vertreter der Arbeitnehmerseite wechselt auf die Position des Stellvertreters. Der Vertreterversammlung gehören als oberstes Selbstverwaltungsorgan je 15 Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeber an. Die Vertreterversammlung tagt jährlich zwei Mal. Sie beschließt unter anderem die Satzung, wählt die Mitglieder des Vorstands, verabschiedet den Haushaltsplan, nimmt die Jahresrechnung ab und wählt auf Vorschlag des Vorstands die Mitglieder der Geschäftsführung.


Alle Mitglieder im Vorstand und in der Vertreterversammlung sind ehrenamtlich tätig. Bei der DRV Baden-Württemberg als einer Körperschaft des öffentlichen Rechts mit demokratischer Selbstverwaltung haben Versicherte, Rentner und Arbeitgeber über ihre gewählten Repräsentanten in der Vertreterversammlung und im Vorstand ein maßgebliches Mitspracherecht. Damit garantiert das Prinzip der Selbstverwaltung, dessen Wurzeln bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts zurückreichen, dass bei den Entscheidungen des Rentenversicherungsträgers die Interessen der Versicherten und Rentner sowie der Arbeitgeber angemessen berücksichtigt werden.
Die Mitglieder der Selbstverwaltung werden bei der Sozialwahl gewählt. Die nächste Sozialwahl in Deutschland findet am 31. Mai 2023 statt.