Deutsche Rentenversicherung

Energiepreispauschale für Rentner kommt im Dezember

Kein Antrag nötig - Bankverbindung bekannt

Die von der Bundesregierung im September angekündigte Energiepreispauschale für die etwa 20,5 Millionen Rentnerinnen und Rentner des Landes nimmt konkrete Formen an. Die wichtigsten Fragen sind geklärt.

Die Pauschale beläuft sich – wie für die zuvor berücksichtigten Bevölkerungsgruppen auch – auf 300 Euro brutto. Sie wird ab dem 1. und bis spätestens 15. Dezember gezahlt, und zwar automatisch. Es ist kein Antrag nötig. Sie wird auf das Konto überwiesen, auf das auch die laufende Rentenzahlung erfolgt.

 Einen Anspruch auf die Zahlung hat, wer am 1. Dezember eine Alters-, eine Hinterbliebenen- oder eine Erwerbsminderungsrente bezieht und in Deutschland wohnt. In Fällen, in denen am 1. Dezember erstmals eine Rentenzahlung erfolgt, kann es sein, dass die Pauschale erst im Januar 2023 ausgezahlt wird. Aber auch in diesem Fall erfolgt die Zahlung automatisch und ohne Antrag.

 Die Deutsche Rentenversicherung hat auf Ihrer Webseite Fragen und Antworten zur Energiepreispauschale zusammengestellt. Sie finden die Seite hier: FAQ-Energiepreispauschale