Deutsche Rentenversicherung

Vom Antrag bis zur Reha – Infos zum Ablauf

Ob nach einer Operation, einem Unfall oder bei einer chronischen Erkrankung – eine medizinische Rehabilitation unterstützt den Genesungsprozess und kann helfen, wieder am Erwerbsleben teilnehmen zu können. Doch hinter jeder Diagnose steht ein Mensch – mit ganz individuellen persönlichen Bedürfnissen. Für viele Erkrankte ist deshalb eine zentrale Frage, in welcher Einrichtung die Reha stattfindet. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt ihren Versicherten, ihr Wunsch- und Wahlrecht zu nutzen und selbst eine geeignete Wunschklinik auszuwählen.

Hier erklären wir Schritt für Schritt den Ablauf – vom Antrag bis zur Reha:

  1. Informieren

    Wenn Sie eine medizinische Rehabilitation machen wollen, lassen Sie sich von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin beraten und informieren Sie sich auf unseren Internetseiten rund um das Thema Reha. Sie können sich mit Ihren Fragen auch an die Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung wenden.

    Beratungsstellensuche
  2. Wunschklinik suchen und finden

    Wer mehr über die rund 90 Reha-Einrichtungen der Deutschen Rentenversicherung erfahren möchte, kann die DRV-Kliniksuche nutzen. Auf dem Portal www.meine-rehabilitation.de können Sie die Qualität von mehr als 1.000 Reha-Einrichtungen vergleichen. Sie finden dort alle Einrichtungen, die die Deutsche Rentenversicherung selbst betreibt, sowie alle Kliniken, die vertraglich mit der Deutschen Rentenversicherung verbunden sind und von ihr belegt werden.

    Berücksichtigen Sie bei der Wahl Ihrer Reha-Einrichtung vorrangig medizinische Gründe (Klinik-Spezialisierung, Therapieangebote, Luftkurort). Doch auch persönliche Bedürfnisse darf Ihre Wunschklinik erfüllen (Begleitperson, Sprachenangebot, Entfernung zum Wohnort).
  3. Reha-Antrag stellen

    Stellen Sie Ihren Reha-Antrag entweder online oder schriftlich per Formular. Im Antrag werden Sie direkt auf Ihr Wunsch- und Wahlrecht hingewiesen und Sie können bis zu drei Wunscheinrichtungen angeben.

    zur Antragstellung
  4. Die Rentenversicherung prüft

    Nach Eingang Ihres Antrags und aller erforderlichen Unterlagen prüft der Kostenträger – beispielsweise Ihr Rentenversicherungsträger – Ihren Anspruch auf Rehabilitation. Ob Ihr Wunsch nach einer bestimmten Klinik erfüllt werden kann, entscheiden gesetzlich vorgeschriebene sozialmedizinische Kriterien. So muss zum Beispiel Ihre Wunschklinik für die Behandlung Ihrer Indikation, gegebenenfalls auch Ihrer Nebenindikationen geeignet sein. Auch darf die Wartezeit auf einen Platz in der Klinik nicht länger dauern, als es die Behandlung Ihrer Indikation erlaubt.
  5. Die Rentenversicherung bewilligt Wunschklinik

    Stimmt Ihr Wunsch mit den Entscheidungskriterien der Rentenversicherung überein, ist der Weg frei zu Ihrer Wunschklinik. Der Kostenträger Ihrer Reha kommt Ihren berechtigten Wünschen nach und Sie erhalten den Bewilligungsbescheid. 
  6. Die Rentenversicherung schlägt Kliniken vor

    Wenn Ihr Wunsch nach einer bestimmten Reha-Einrichtung aus sozialmedizinischen Gründen nicht erfüllt werden kann, schlägt Ihnen Ihr Rentenversicherungsträger mit Ihrem Reha-Bescheid bis zu vier geeignete Reha-Einrichtungen vor. In diesem Fall wählen Sie bitte in einer Frist von 14 Tagen eine der vorgeschlagenen Kliniken aus. Verzichten Sie darauf, wird die im Bescheid an erster Stelle genannte Reha-Einrichtung für Sie ausgewählt. Sind die Gründe für die Ablehnung Ihres Wunsches für Sie nicht nachvollziehbar, können Sie innerhalb vier Wochen Widerspruch einlegen.

    Auch wenn Sie bei der Antragstellung keine Wunschklinik angegeben haben, schlägt Ihr Rentenversicherungsträger Ihnen mit Ihrem Reha-Bescheid bis zu vier geeignete Reha-Einrichtungen zur Auswahl vor.
  7. Reha antreten

    Nachdem die Klinik-Entscheidung getroffen wurde, bekommen Sie von Ihrer Reha-Einrichtung ein Einladungsschreiben mit weiteren Informationen. Zum Beispiel wird Ihnen der Beginn Ihrer Rehabilitation mitgeteilt. Für weitere Fragen zum Klinikaufenthalt oder Terminwünschen steht Ihnen Ihre Reha-Einrichtung zur Verfügung.



 

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