Deutsche Rentenversicherung

Anhebung der Alters-Grenzen für Alters-Renten

Alters-Grenze bedeutet: Ab einem bestimmten Alter können die Menschen in Rente gehen. Zum Beispiel wenn sie 65 Jahre alt sind.
Statt Arbeits-Lohn bekommen sie dann jeden Monat Rente.
Diese Rente nennt man Alters-Rente.

Die Alters-Grenzen für verschiedene Alters-Renten werden immer weiter verlängert.
Man sagt auch: Die Alters-Grenzen werden angehoben.

Diese Alters-Grenzen gibt es:

  • Für die Regel-Alters-Rente und für die Alters-Rente für langjährig Versicherte gilt:

    65 Jahre für Menschen, die vor 1947 geboren sind.

    65 Jahre und 1 Monat bis 66 Jahre und 11 Monate für Menschen,

    die zwischen 1947 und 1967 geboren sind.

    67 Jahre für Menschen, die 1967 und später geboren sind.

  • Für die Alters-Rente für besonders lang-jährig Versicherte gilt:

    65 Jahre für Menschen die nach 1963 geboren sind.

    63-65 Jahre für Menschen die von 1953-1963 geboren sind.
  • Für schwer-behinderte Menschen gilt:

    63 Jahre für schwer-behinderte Menschen, die vor 1952 geboren sind.

    63 bis 65 Jahre für schwer-behinderte Menschen, die nach 1952 geboren sind.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

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