Deutsche Rentenversicherung

Erziehungs-Rente

Diese Rente können Sie bekommen,

  • wenn Sie nach dem 30. Juni 1977 geschieden wurden und
  • wenn Ihr geschiedener Ehe-Partner gestorben ist und
  • wenn Sie ein Kind erziehen.

Ein Kind erziehen bedeutet: Sie kümmern sich um das Kind, bis es 18 Jahre alt ist.
Das kann Ihr eigenes Kind sein. Oder ein Kind von Ihrem geschiedenen
und gestorbenen Ehe-Partner.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Mehr Informationen in leichter Sprache finden Sie auch im Kapitel
Rente

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