Deutsche Rentenversicherung

Hinterbliebenen-Rente

Wenn ein Mensch stirbt, bleiben seine Angehörigen zurück.
Deshalb nennt man die Angehörigen auch Hinterbliebene.
Angehörige sind die Mitglieder von einer Familie.

Die hinterbliebene Ehe-Frau nennt man Witwe.
Den hinterbliebenen Ehe-Mann nennt man Witwer.
Die hinterbliebenen Kinder nennt man Waisen.

Wenn der gestorbene Mensch in der Renten-Versicherung versichert war,
können seine Hinterbliebenen eine Hinterbliebenen-Rente bekommen.
Es gibt die Witwen-Rente, die Witwer-Rente und die Waisen-Rente.

Für die Hinterbliebenen-Rente gibt es bestimmte Regeln.

Die Hinterbliebenen-Rente gilt auch für eingetragene Lebens-Partnerschaften.
Zum Beispiel wenn 2 Männer zusammen leben. Oder 2 Frauen.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Mehr Informationen in leichter Sprache finden Sie auch im Kapitel:
Rente

Zum Thema

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