Deutsche Rentenversicherung

Pflicht-Versicherung

Die meisten Arbeit-Nehmer sind versicherungs-pflichtig.
Das bedeutet: Sie müssen in der Renten-Versicherung versichert sein.
Die Renten-Versicherung ist dann eine Pflicht-Versicherung.

  • Die Versicherungs-Pflicht gilt auch für diese Personen:
    Auszubildende.
    Man kann auch Azubi sagen.
    Das ist kürzer.
    Auszubildende lernen einen Beruf.
    Das nennt man Berufs-Ausbildung.

  • Menschen mit Behinderung,
    wenn sie in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten.

  • Arbeits-lose Menschen,
    wenn sie Arbeits-losen-Geld bekommen.

  • Mütter, die Kinder erziehen. Für drei Jahre nach der Geburt.
  • Und noch ein paar andere Gruppen.

Menschen mit einer eigenen Firma sind nicht versicherungs-pflichtig.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Zum Thema

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