Deutsche Rentenversicherung

Versorgungs-Ausgleich

Rente und Scheidung

Für Ehe-Scheidungen gibt es besondere Gesetze und Regeln.
Für die Rente wird ein Versorgungs-Ausgleich durchgeführt.

Versorgung bedeutet:
Sich um einen anderen kümmern. Für den anderen sorgen.
Damit er alles hat, was er zum Leben braucht.

Ausgleich bedeutet:
Der eine hat wenig. Der andere hat viel.
Wer viel hat, gibt dem anderen etwas ab.
Dann haben beide gleich viel.

Beim Versorgungs-Ausgleich macht man das auch so.

Ein Beispiel:
Ein Ehe-Partner hat in der Ehe-Zeit mehr Geld verdient.
Und bekommt deshalb später mehr Rente als der andere.
Man kann auch sagen: Er hat für seine spätere Rente mehr Punkte gesammelt.

Bei der Scheidung muss er Punkte an seinen Ehe-Partner abgeben.
Beide Ehe-Partner sollen für die Ehe-Zeit gleich viele Punkte für die Rente bekommen.

Das nennt man Versorgungs-Ausgleich.

Für die Scheidung muss man zum Familien-Gericht gehen.
Dort wird die Ehe geschieden.
Das Familien-Gericht entscheidet auch, wie der Versorgungs-Ausgleich genau sein soll.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Zum Thema

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