Deutsche Rentenversicherung

Witwen-Rente / Witwer-Rente

Wenn Ihr Ehe-Partner gestorben ist, sind Sie eine Witwe (Frau) oder ein Witwer (Mann).

Wenn Ihr gestorbener Ehe-Partner bei der Deutschen Renten-Versicherung versichert war,
dann können Sie eine Witwen-Rente oder eine Witwer-Rente beantragen.

Die Witwe oder den Witwer nennt man auch Hinterbliebene.
Weil sie zurück bleiben, wenn der Ehe-Partner stirbt.

Deshalb ist die Witwen-Rente und die Witwer-Rente eine Hinterbliebenen-Rente.

Für die Witwen-Rente und die Witwer-Rente gibt es besondere Regeln.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Mehr Informationen in leichter Sprache finden Sie im Kapitel: Rente wegen Tod

Zum Thema

Hier finden Sie auch die Erklärung von:
%>

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Wir möchten gerne unsere Webseite verbessern und dafür anonyme Nutzungsstatistiken erheben. Dürfen wir dazu vorübergehend ein Statistik-Cookie setzen? Hierbei wird zu keiner Zeit Ihre Nutzung unserer Webseite mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht.
Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung. Auf dieser Seite ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.

OK