Deutsche Rentenversicherung

Unsere Aufgaben sind vielfältig

Wir machen mehr als nur Rente

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg ist der erste Ansprechpartner für alle Fragen der Kundinnen und Kunden rund um Prävention, Rehabilitation, Altersvorsorge und Rente. Hierzu gehören natürlich auch die telefonische und persönliche Beratung vor Ort in unseren Regionalzentren und Außenstellen sowie auf den landesweiten Sprechtagen. Durch Vorträge und Messeauftritte sind wir zusätzlich im ganzen Bundesland für unsere Kunden da.

Die Qualifizierung macht Sie fit für den Bereich:

Erwerbsminderungsrente und Rehabilitation (Einsatz in ganz Baden-Württemberg):

Wussten Sie, dass eine medizinische Rehabilitation (umgangssprachlich Kur) nicht nur durch die Krankenkassen, sondern auch durch die DRV finanziert wird?

Rehabilitation gibt es nicht nur als medizinische Maßnahme, sondern auch als berufliche. Hier bieten wir Umschulungs- und Weiterqualifizierungsangebote als Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben an. Wenn dies nicht erfolgsversprechend ist, zahlen wir eine Erwerbsminderungsrente. Dafür klären unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das gesamte Versicherungsleben. Dieses muss aktuell und vollständig sein, sonst stimmt die Rentenhöhe nicht.

„Prävention vor Reha vor Rente“ lautet unser Grundsatz. Das bedeutet, wir handeln, bevor es zu spät ist und bieten den Versicherten speizielle Präventionsleistungen an. Kinderrehabilitation ermöglicht beispielsweise bereits den Jüngsten, später gesundheitlich gestärkt ins Berufsleben zu starten.

Altersrente und Hinterbliebenenrente (Einsatz in Karlsruhe oder Stuttgart):

Wussten Sie, dass wir Ansprechpartner für rund 6,9 Millionen Versicherte sind und rund 1,5 Millionen Rentnerinnen und Rentner im In- und Ausland betreuen?

Neben der Rente mit 67 zahlt die gesetzliche Rentenversicherung beispielsweise auch Altersrenten für Schwerbehinderte oder für langjährig Versicherte. Alle Anträge werden durch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgfältig geprüft und bearbeitet. Von uns gezahlte Hinterbliebenenrenten helfen verwitweten Ehepartnern oder Waisen finanziell in dieser schweren Lebenslage. Und wer trotz Rente noch arbeiten will oder muss, dem helfen unsere Berechnungen zu individuellen Hinzuverdienstmöglichkeiten.

Betriebsprüfung (Einsatz in ganz Baden-Württemberg):

Wussten Sie, dass wir auch prüfen, ob der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge richtig abgeführt hat?

In Deutschland wird jeder Betrieb mit Beschäftigten alle vier Jahre durch die Deutsche Rentenversicherung geprüft. Die Betriebsprüfer kontrollieren vor allem, ob aus den Gehältern und sonstigen Zuwendungen des Arbeitgebers die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung in richtiger Höhe berechnet und abgeführt worden sind. Alle Beschäftigten können sich also darauf verlassen, dass Ihre Lohnansprüche überprüft werden und sie so auch später einmal die Rente bekommen die ihnen zusteht.

Verbindungsstellen für Auslandsrenten (Einsatz in Karlsruhe oder Stuttgart):

Wussten Sie schon, dass wir auch Renten ins Ausland zahlen?

Wir sind zuständig für Versicherte, die sowohl in Deutschland als auch in Griechenland, Zypern, Schweiz und Liechtenstein Beiträge bezahlt haben. Dazu setzen wir uns mit dem ausländischen Rentenversicherungsträger in Verbindung und berechnen die sogenannten zwischenstaatlichen Renten. Diese Versicherten erhalten später ihre Renten aus Deutschland und zum Beispiel aus Griechenland. Selbstverständlich beraten wir auf zwischenstaatlichen Sprechtagen unsere Versicherten auch direkt im jeweiligen Land.

Von Stuttgart aus betreuen wir gerne auch in griechischer Sprache unsere griechischen Versicherten, sowohl die in Deutschland wohnen als auch die in Griechenland leben.

Rehabilitation (Einsatz in Karlsruhe oder Stuttgart):

Wussten Sie schon, dass wir Rehabiliationen für Suchtkranke durchführen?

Die DRV Baden-Württemberg hat einen Sonderbereich Rehabilitation, in dem die Anschlussheil- und Entwöhnungsbehandlungen bearbeitet werden. Bei Anschlussheilbehandlungen geht es um eine schnelle Verlegung vom Krankenhaus in eine Reha-Klinik. Dies ist zum Beispiel bei Herzinfarkten, bei Folgeschäden nach einem Unfalls oder bei Knieprothesen angezeigt. Bei Entwöhnungsbehandlungen arbeiten wir eng mit psychosozialen Beratungsstellen und entsprechenden Rehabilitationseinrichtungen zusammen. Solche Rehabilitationsmaßnahmen können auch mal sechs Monate andauern.

Beitragseinzug (Einsatz in Karlsruhe):

Wussten Sie, dass auch Selbstständige in die Rentenkasse einzahlen?

Die selbstständigen Handwerker sowie weitere selbstständig tätige Personengruppen wie zum Beispiel Tagesmütter sind per Gesetz verpflichtet, aufgrund ihrer Tätigkeit in die Rentenkasse einzuzahlen. Die Prüfung hierfür erfolgt in unserem Sonderbereich Beitragseinzug.