Deutsche Rentenversicherung

Auch Ausbildungsplatzsuche zählt für die Rente

Datum: 25.06.2024

Die Abschlussprüfungen sind geschafft und mit der Zeugnisübergabe gehört für viele junge Menschen die Schule der Vergangenheit an. Dann beginnt für die meisten Jugendlichen die Suche nach einem Ausbildungsplatz. Was viele nicht wissen: Diese Ausbildungsplatzsuche kann bei der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet werden und spätere Rentenansprüche mitbegründen. Wer sich also als ausbildungsuchend meldet, minimiert das Risiko einer Lücke im Versicherungsverlauf. Wie junge Menschen das machen können, zeigt die DRV Nord auf.

Schulabgängerinnen und -abgänger im Alter zwischen 17 und 25 Jahren, die nicht sofort einen Ausbildungsplatz finden, sollten sich dafür bei der Agentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.de) oder einem Jobcenter als ausbildungsuchend melden. Damit die Zeitspanne als Anrechnungszeit berücksichtigt wird, muss die Suche nach einem Ausbildungsplatz mindestens einen Kalendermonat dauern. Keine Rolle spielt dagegen, ob ein Schulabschluss vorliegt oder während der Suche Leistungen von der Agentur für Arbeit bezogen werden. Sinnvoll ist das vor allem für all diejenigen, die nicht genau abschätzen können, wann sie in die Ausbildung starten können.

Wer bei der Ausbildungsplatzsuche älter als 25 Jahre ist, kann in bestimmten Fällen auch Anrechnungszeiten berücksichtigt bekommen. Zur Abklärung der Voraussetzungen empfiehlt sich die individuelle Beratung durch die DRV Nord.

Ausführliche Informationen gibt es online auf www.rentenblicker.de, dem Jugendportal der Deutschen Rentenversicherung. Mehr Informationen enthalten die kostenfreien Broschüren „Berufsstarter und Rente“, „Tipps für den Berufsstart“ und „Das Renten-ABC“ im Anhang. Das Team am kostenlosen Servicetelefon hilft zudem unter der kostenfreien Hotline 0800 1000 48022 gerne weiter.