Deutsche Rentenversicherung

Lexikon - Fach-Begriffe schnell erklärt

Welche Renten-Arten gibt es? Was ist ein Bescheid? Was ist ein Antrag? Diese und andere Begriffe werden hier erklärt.

Regel-Alters-Rente

Die Regel-Alters-Rente ist die ganz normale Alters-Rente.

Die Regeln für die Regel-Alters-Rente gelten für alle Personen in der
gesetzlichen Renten-Versicherung.

Für die Regel-Alters-Rente gilt:

  • Sie müssen mindestens 5 Jahre in der gesetzlichen Renten-Versicherung versichert sein.
    Das nennt man Mindest-Versicherungs-Zeit.
  • Sie müssen die Regel-Alters-Grenze erreicht haben.
    Das bedeutet: Sie müssen ein bestimmtes Alter haben.
    Zum Beispiel 65 Jahre.

Die Regel-Alters-Grenze hängt von Ihrem Geburts-Jahr ab.
Das ist das Jahr, in dem Sie geboren wurden.

Wenn Sie vor dem 1. Januar 1947 geboren wurden,
ist die Regel-Alters-Grenze 65 Jahre.
Dann können Sie die Regel-Alters-Rente bekommen,
wenn Sie 65 Jahre alt sind.

Wenn Sie nach dem 31. Dezember 1946 geboren wurden,
dann fängt die Regel-Alters-Rente später an.
Später bedeutet: Mindestens 1 Monat nach dem 65. Geburts-Tag.
Wie viel später hängt von Ihrem Geburts-Jahr ab.

Die Deutsche Renten-Versicherung hat eine Tabelle gemacht.
Darin stehen die Geburts-Jahre.
Und ab wann man die Regel-Alters-Rente bekommen kann.

Die Regel-Alters-Rente müssen Sie beantragen.

Tipp:
Lassen sie sich einen Termin in einer Beratungsstelle geben. Fach-Leute füllen die Anträge für sie aus.
Schicken Sie den Antrag früh genug weg.
Damit die Renten-Zahlung pünktlich anfangen kann.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Mehr Informationen in leichter Sprache finden Sie im Kapitel: Rente

Rehabilitation

Die Rehabilitation ist eine Hilfe für kranke oder behinderte Menschen.

Man kann auch Reha sagen.
Das ist kürzer.

Die Menschen können wegen ihrer Krankheit oder Behinderung
bestimmte Sachen nicht mehr so gut machen.
Oder sie können bestimmte Sachen gar nicht mehr machen.

Ein Beispiel:

Herr Müller hatte einen schweren Auto-Unfall.
Seitdem sitzt er im Roll-Stuhl.
Er muss lernen, wie er mit dem Roll-Stuhl klar kommt.
Das lernt er in der Rehabilitation.

Diese Reha nennt man medizinische Reha.

Herr Müller war früher Dach-Decker.
Diesen Beruf kann er nicht mehr machen.
Deshalb macht Herr Müller eine Umschulung.
Dabei lernt er einen neuen Beruf.

Diese Reha nennt man berufliche Reha.

Bei der Deutschen Renten-Versicherung bekommt man

  • Leistungen für die medizinische Reha
  • Leistungen für die berufliche Reha
  • Ergänzende Leistungen

    Zum Beispiel Geld für die Fahrt-Kosten zur Reha-Einrichtung.
    Oder Geld für eine Haushalts-Hilfe.

Reha-Leistungen sind alle Hilfs-Angebote für die medizinische und berufliche Rehabilitation.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Mehr Informationen in leichter Sprache finden Sie im Kapitel: Rehabilitation und Teilhabe

Rehabilitations-Berater

Rehabilitations-Berater sind Fach-Leute von der Deutschen Renten-Versicherung.
Sie können Sie gut zu allen Fragen rund um die Rehabilitation beraten.
Und zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeits-Leben.

Rehabilitation bedeutet: wieder herstellen.
Man kann auch Reha sagen. Das ist kürzer.

Durch die Rehabilitation soll eine Krankheit oder Behinderung besser werden.
Damit die Person so selbständig wie möglich leben kann.
Oder wieder so gut wie möglich arbeiten kann.

Teilhabe bedeutet: dabei sein, mitmachen können
Teilhabe am Arbeits-Leben bedeutet: Man kann arbeiten. Und Geld verdienen.

Leistungen zur Teilhabe am Arbeits-Leben sind Hilfen für die Arbeit.

Die Rehabilitations-Berater haben Sprech-Tage:
In den Beratungs-Stellen von der Deutschen Renten-Versicherung.
Oder in Rehabilitations-Einrichtungen.

Die Beratungen sind kostenlos.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Mehr Informationen in leichter Sprache finden Sie auch im Kapitel: Rehabilitation und Teilhabe

Renten-Anpassung

Viele Sachen im Leben werden immer teurer.
Deshalb bekommen viele Arbeit-Nehmer mehr Geld für ihre Arbeit.
Man sagt auch: Sie bekommen eine Lohn-Erhöhung.

Die Renten-Anpassung ist so etwas Ähnliches.
Die Rentner bekommen auch regel-mäßig mehr Rente.

Die Regierung schaut: Wie viel mehr Geld bekommen die Arbeit-Nehmer?
Daraus errechnet sich die Renten-Erhöhung für die Rentner.

Die Renten-Erhöhung soll so ähnlich sein wie die Erhöhung vom Arbeits-Lohn.
Man sagt auch: Die Renten-Erhöhung wird an die Erhöhung vom Arbeits-Lohn angepasst.
Deshalb nennt man die Renten-Erhöhung auch Renten-Anpassung.

Die Renten-Anpassung fängt immer am 1. Juli an.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Renten-Arten

Renten-Auskunft

Wenn Sie 55 Jahre alt sind, bekommen Sie eine Renten-Auskunft.
Das ist ein Brief von der Renten-Versicherung.

Die Renten-Auskunft kommt alle 3 Jahre.

Das steht in der Renten-Auskunft:

  • wie viel Rente Sie später bekommen können,
  • wie viel Erwerbs-Minderungs-Rente Sie bekommen können,
  • wie viel Witwen-Rente oder Witwer-Rente Sie bekommen können;
  • welche Bedingungen für die Rente erfüllt sein müssen,
  • wie viel weniger Rente Sie bekommen, wenn Sie früher in Rente gehen und wie viel Sie zu der Rente höchstens dazu verdienen können,
    damit von der Rente nichts abgezogen wird.

Eine Witwe ist eine Frau, von der der Ehe-Mann gestorben ist.
Ein Witwer ist ein Mann, von dem die Ehe-Frau gestorben ist.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Renten-Ausweis

Rentner bekommen viele Sachen billiger.
Zum Beispiel Fahr-Karten für Busse und Bahnen.
Oder Eintritts-Karten.

Dafür müssen Sie beweisen, dass Sie Rentner sind.
Das können Sie mit dem Renten-Ausweis machen.

Der Renten-Ausweis ist so groß wie eine Bank-Karte.
Sie bekommen ihn mit der Post geschickt.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Renten-Beginn

Beginn ist ein anderes Wort für Anfang.
Mit Renten-Beginn ist gemeint: Wann fängt die Rente an?

Für die verschiedenen Renten-Arten gibt es verschiedene Bedingungen.
Man nennt sie Anspruchs-Voraussetzungen.

Die Anspruchs-Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
Dann können Sie die Rente bekommen.

Die Rente müssen Sie beantragen.
Das machen Sie am besten früh genug.
Damit die Rente pünktlich anfangen kann.
Sonst fängt die Rente vielleicht erst später an.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Renten-Berater

Ein Renten-Berater ist so etwas Ähnliches wie ein Helfer.
Für Angelegenheiten von der gesetzlichen Renten-Versicherung.
Er kann Ihnen helfen, wenn Sie Probleme mit der Renten-Versicherung haben.

Die Beratung und Hilfe vom Renten-Berater müssen Sie bezahlen.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Renten-Bescheid

Wenn Sie eine Rente beantragt haben,
dann bekommen Sie einen Renten-Bescheid.
Das ist ein Brief von der Renten-Versicherung.

In dem Brief steht ob und welche Rente Sie bekommen.
Wie viel Rente Sie bekommen.
Ab wann Sie die Rente bekommen.
Und wie lange Sie die Rente bekommen.

Wenn Sie mit dem Renten-Bescheid nicht einverstanden sind,
dann können Sie sich beschweren.
Das nennt man Wider-Spruch einlegen.
Wie das geht, steht auch im Renten-Bescheid.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Renten-Information

Wenn Sie 27 Jahre alt sind, bekommen Sie jedes Jahr eine Renten-Information.
Das ist ein Brief von der Renten-Versicherung.

In dem Brief steht, wie viel Rente Sie später bekommen können.
Und wie viel Erwerbs-Minderungs-Rente Sie bekommen können,
wenn Sie nicht mehr arbeiten können.

Erwerbs-Minderung bedeutet:
Sie können am Tag weniger als 6 Stunden arbeiten.
Zum Beispiel weil Sie krank sind.
Dann hilft die Renten-Versicherung mit einer Erwerbs-Minderungs-Rente.

Durch die Renten-Information wissen Sie früh genug Bescheid.
Und können früh genug überlegen, was Sie noch machen können.
Damit Sie später mehr Rente bekommen.
Das nennt man zusätzliche Alters-Vorsorge.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Renten-rechtliche Zeiten

Renten-rechtliche Zeiten sind alle Zeiten, die für die spätere Rente wichtig sind.

Dazu gehören:

  • Beitrags-Zeiten
  • Beitrags-freie Zeiten
  • Berücksichtigungs-Zeiten

Beitrags-Zeiten sind die Monate, für die Geld an die Renten-Versicherung bezahlt wird.
Das Geld nennt man auch Beiträge.

Beitrags-freie Zeiten sind Monate, für die Sie keine Beiträge bezahlen müssen.
Zum Beispiel für die Schul-Zeit. Und noch andere Zeiten.
Die beitrags-freien Zeiten werden aber trotzdem mitgezählt.
Sie sind wichtig für die spätere Rente.

Berücksichtigungs-Zeiten sind zum Beispiel Kinder-Erziehungs-Zeiten.
So nennt man das, wenn Sie Kinder haben. Man sagt auch: Wenn Sie Kinder erziehen.
Für diese Zeit werden vom Staat Beiträge an die Renten-Versicherung bezahlt. Die Kinder-Erziehungs-Zeiten sind somit Beitrags-Zeiten.
Das ist wichtig für die spätere Rente.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Renten-Service

Der Renten-Service der Deutschen Post zahlt die Renten im Auftrag der Renten-Versicherung aus.

Deshalb ist der Renten-Service der Deutschen Post die richtige Stelle, wenn sich bei Ihnen etwas geändert hat.
Zum Beispiel Ihre Adresse. Oder Ihre Bank.
Oder andere Sachen, die für die Rente wichtig sind.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Renten-Steuer

Wenn Sie ein Einkommen haben, müssen Sie Steuern bezahlen.

Einkommen ist Geld, das Sie bekommen. Zum Beispiel Arbeits-Lohn.
Oder Zinsen für das Geld auf Ihrem Spar-Konto. Oder die Rente.

Steuern ist Geld, das Sie an den Staat, die Stadt oder die Gemeinde zahlen müssen.
Damit bezahlt die Gemeinde zum Beispiel die Lehrer für die Schulen.
Oder repariert kaputte Straßen.

Wie viel Steuern Sie bezahlen müssen, hängt von Ihrem Einkommen ab.

Die Rente ist auch Einkommen.
Ob Steuern zu zahlen sind, ist zum Beispiel von der Höhe der Rente abhängig.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Renten-Versicherung

Die Renten-Versicherung ist ein Teil von der Sozial-Versicherung in Deutschland.

Zur Sozial-Versicherung gehören die Renten-Versicherung, die Kranken-Versicherung, die Pflege-Versicherung, die Arbeitslosen-Versicherung und die Unfall-Versicherung.

Die Renten-Versicherung hilft den versicherten Personen:

  • Wenn sie wegen Krankheit oder einer Behinderung nicht mehr voll arbeiten können.

    Oder gar nicht mehr arbeiten können. Das nennt man Minderung der Erwerbs-Fähigkeit.

    Oder Erwerbs-Minderung.

    Dann bezahlt die Renten-Versicherung Leistungen zur Rehabilitation.

    Und Leistungen zur Teilhabe am Arbeits-Leben.

  • Wenn sie alt sind und nicht mehr arbeiten müssen.

    Statt Arbeits-Lohn bekommen sie dann Rente.

    Dann bezahlt die Renten-Versicherung die Rente.

    Und Geld für die Kranken-Versicherung der Rentner.

  • Wenn der Ehe-Mann oder die Ehe-Frau gestorben ist.

    Oder wenn der Vater oder die Mutter gestorben ist.

    Dann bezahlt die Renten Versicherung Geld an die Hinterbliebenen.

    Die Rente nennt man Hinterbliebenen-Rente.

Zu den Aufgaben der Renten-Versicherung gehört auch:

  • Die Beratung von versicherten Personen, von Rentnern und von Arbeit-Gebern.
  • Informationen über alles rund um die Renten-Versicherung und Alters-Vorsorge.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Mehr Informationen in leichter Sprache finden Sie auch in den Kapiteln

Rehabilitation und Teilhabe

Rente

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