Deutsche Rentenversicherung

Lexikon - Fach-Begriffe schnell erklärt

Welche Renten-Arten gibt es? Was ist ein Bescheid? Was ist ein Antrag? Diese und andere Begriffe werden hier erklärt.

Zusatz-Beitrag

Wenn die Menschen alt sind, müssen sie nicht mehr arbeiten. Sie können dann in Rente gehen.

Manche Menschen wollen früher in Rente gehen.

Wenn Sie früher in Rente gehen, dann wird Geld von ihrer Rente abgezogen. Das nennt man Abschlag.

Sie können aber Extra-Geld an die Renten-Versicherung bezahlen. Dann wird weniger von ihrer Rente abgezogen.

Das nennt man Zusatz-Beitrag.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Zuständigkeit

Die gesetzliche Renten-Versicherung in Deutschland gibt es schon sehr lange.
Früher waren viele verschiedene Stellen für die Rente zuständig.
Diese Stellen nennt man Renten-Versicherungs-Träger.

Im Jahr 2005 wurden die Zuständigkeiten neu geregelt.
Seitdem gibt es weniger zuständige Stellen.

Für jede versicherte Person ist ein Renten-Versicherungs-Träger zuständig.
Wer das ist, steht auf den Briefen von der Deutschen Renten-Versicherung.

Wenn Sie eine Leistung von der Deutschen Renten-Versicherung haben wollen,
müssen Sie einen Antrag ausfüllen.
Leistung ist meistens Geld.
Den Antrag müssen Sie an Ihren zuständigen Renten-Versicherungs-Träger schicken.

Für manche Leistungen sind andere Stellen zuständig.

Zum Beispiel wenn Sie einen Arbeits-Unfall gehabt haben.
Dann ist die gesetzliche Unfall-Versicherung zuständig.
Die zuständige Stelle ist die Berufs-Genossenschaft.

Oder wenn Sie als Soldat im Krieg waren.
Und deshalb vielleicht eine Behinderung haben.
Dann ist die Kriegs-Opfer-Versorgung zuständig.
Die zuständige Stelle ist das Versorgungs-Amt.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Zuzahlung

Menschen mit einer schweren Krankheit oder Behinderung
können Leistungen zur medizinischen Rehabilitation bekommen.

Mit Leistungen ist meistens Geld gemeint.

Medizinische Rehabilitation oder Reha bedeutet:
Ein Mensch mit einer Krankheit oder Behinderung wird behandelt.
Damit die Krankheit oder Behinderung besser wird.

Die medizinische Rehabilitation findet in einer Reha-Einrichtung statt.
Zum Beispiel in einer Reha-Klinik. Oder in einer Reha-Praxis.
Zum Beispiel eine Praxis für Kranken-Gymnastik.

Die medizinische Rehabilitation kann ambulant oder stationär sein.
Bei der ambulanten Behandlung können Sie zu Hause schlafen.
Bei der stationären Behandlung müssen Sie eine Zeit lang
in der Reha-Einrichtung bleiben.

Die Deutsche Renten-Versicherung bezahlt Geld für die stationäre Rehabilitation.
Unter Umständen müssen Erwachsene Personen aber etwas dazu bezahlen.
Zurzeit sind das 10 Euro für jeden Tag in der Reha-Einrichtung. Maximal für 42 Tage pro Kalender-Jahr.
Das nennt man Zuzahlung.

Kinder unter 18 Jahren müssen nichts dazu bezahlen.

Menschen mit sehr wenig Geld müssen auch nichts dazu bezahlen.
Das müssen sie aber beantragen.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

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