Deutsche Rentenversicherung

Lexikon - Fach-Begriffe schnell erklärt

Welche Renten-Arten gibt es? Was ist ein Bescheid? Was ist ein Antrag? Diese und andere Begriffe werden hier erklärt.

Befristete Renten

Wenn Sie wegen einer Krankheit oder Behinderung gar nicht oder nur ein bisschen arbeiten können, können Sie Rente wegen verminderter Erwerbs-Fähigkeit bekommen.

Man sagt auch: Rente wegen Erwerbs-Minderung.
Oder Erwerbs-Minderungs-Rente.

Verminderte Erwerbs-Fähigkeit bedeutet:
Sie können wegen einer Behinderung oder Krankheit nicht mehr voll arbeiten.
Dann sagt man: Sie sind teil-weise erwerbs-gemindert. Oder Sie können gar nicht mehr arbeiten.

Dann sagt man: Sie sind voll erwerbs-gemindert.

Seit 2001 gilt:

  • Die Erwerbs-Minderungs-Rente fängt 6 Monate nach der Erwerbs-Minderung an.
  • Die Erwerbs-Minderungs-Rente ist befristet.
    Das bedeutet: Sie wird nur eine bestimmte Zeit lang bezahlt.
    Das sind am Anfang höchstens 3 Jahre.

Danach kann man die Erwerbs-Minderungs-Rente noch einmal bekommen.
Aber auch höchstens 3 Jahre lang.

Wenn die Krankheit oder Behinderung nicht mehr besser wird,
kann man die Erwerbs-Minderungs-Rente auch für immer bekommen.
Das nennt man unbefristete Erwerbs-Minderungs-Rente.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Mehr Inforamtionen in leichter Sprache finden Sie im Kapitel: Rente

Beglaubigung

Für viele Anträge braucht man wichtige Papiere.
Zum Beispiel eine Geburts-Urkunde.
Oder eine Heirats-Urkunde.
Deshalb macht man eine Kopie von der Urkunde.

Sie müssen diese Urkunde mitbringen.
Dann schauen die Mitarbeiter der Renten-Versicherung, ob die Kopie und die Urkunde gleich sind.
Und machen auch einen Stempel auf die Kopie. Und eine Unterschrift.

Der Stempel und die Unterschrift bedeuten:
Die Urkunde und die Kopie sind gleich.
Deshalb nennt man das Übereinstimmungs-Feststellung.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Beiträge

Arbeit-Nehmer sind versicherungs-pflichtig.
Das bedeutet: Sie müssen Geld an die Sozial-Versicherung bezahlen.
Das sind die die Renten-Versicherung, die Kranken-Versicherung, die Pflege-Versicherung und die Arbeits-losen-Versicherung.

Das Geld für die Sozial-Versicherung nennt man Beiträge.

Von den Beiträgen an die Renten-Versicherung wird später die Rente gezahlt. Wer Beiträge an die Renten-Versicherung bezahlt, kann später eine Rente von der Renten-Versicherung bekommen.

Wer mehr Geld an die Renten-Versicherung bezahlt, bekommt später auch mehr Rente.
Dabei ist es wichtig, wie viel Geld man im Monat an die Renten-Versicherung bezahlt.
Und wie lange man Geld an die Renten-Versicherung bezahlt.

Die Monate mit Beiträgen nennt man Beitrags-Zeiten.
Sie gehören zu den renten-rechtlichen Zeiten.
Das bedeutet: Sie werden bei den Versicherungs-Zeiten mitgerechnet.

Es gibt Pflicht-Beiträge und frei-willige Beiträge.
Die Pflicht-Beiträge muss man bezahlen.

Die Pflicht-Beiträge zählen stärker als die frei-willigen Beiträge.
Zum Beispiel für die Erwerbs-Minderungs-Rente.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Beitrags-Erstattung

Wenn Sie bei der gesetzlichen Renten-Versicherung versichert sind,
bezahlen Sie jeden Monat Geld an die Renten-Versicherung.
Man sagt auch: Sie bezahlen Beiträge an die Renten-Versicherung.

Manchmal bezahlt die Renten-Versicherung Beiträge wieder zurück.
Das nennt man Beitrags-Erstattung.
etwas erstatten bedeutet: etwas zurück bezahlen

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Mehr Informationen in leichter Sprache finden Sie auch im Kapitel
Beitrags-Erstattung

Beitrags-freie Zeiten

Für die spätere Rente sind die Versicherungs-Zeiten wichtig.
Dazu gehören die Beitrags-Zeiten.
Und die beitrags-freien Zeiten.

Beitrags-Zeiten bedeutet:
Für diese Zeiten haben Sie Beiträge an die Renten-Versicherung bezahlt.

Beitrags-freie Zeiten bedeutet:
Für diese Zeiten haben Sie keine Beiträge an die Renten-Versicherung bezahlt.
Diese Zeiten werden aber trotzdem bei der späteren Rente berücksichtigt.
Zum Beispiel wenn Sie ein Kind haben. Und zu Hause bleiben bis das Kind 10 Jahre alt ist.
Oder wenn Sie länger arbeitslos sind oder wenn Sie eine Fachschule besucht haben.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Beitrags-Nachweis

Ein Beitrags-Nachweis ist eine Bescheinigung.
Darin steht: Sie haben Beiträge an die Renten-Versicherung bezahlt.
In der Bescheinigung steht auch wie viele Beiträge Sie bezahlt haben.
Und wie lange.

Einen Beitrags-Nachweis bekommen Sie einmal im Jahr von Ihrem Arbeit-Geber.

Wenn Sie selbständig sind und Beiträge an die Renten-Versicherung bezahlen:
Dann bekommen Sie die Bescheinigung direkt von der Renten-Versicherung.
selbständig bedeutet: Sie haben eine eigene Firma.

Wenn Sie frei-willig versichert sind:
Dann bekommen Sie die Bescheinigung direkt von der Renten-Versicherung.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Beitrags-Satz

Arbeit-Nehmer sind versicherungs-pflichtig.
Das bedeutet: Sie müssen Geld an die gesetzliche Renten-Versicherung bezahlen.

Die Regierung bestimmt wie viel sie bezahlen müssen.
Zur Zeit sind das 18,6 Prozent vom Arbeits-Lohn.
Das nennt man Beitrags-Satz.

Vom Arbeits-Lohn werden 18,6 Prozent für die Renten-Versicherung abgezogen. Dabei bezahlt der Arbeit-Nehmer 9,3 Prozent.

Wenn Sie freiwillig versichert sind, gelten andere Regeln.
Dann müssen Sie mindestens 100,07 Euro im Monat bezahlen.
Und höchstens 1.404,30 Euro im Monat.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Beitrags-Zeiten

Wenn Sie in der gesetzlichen Renten-Versicherung versichert sind,
dann müssen Sie jeden Monat Geld an die Renten-Versicherung bezahlen.
Das nennt man Beiträge.

Beitrags-Zeiten sind die Monate, für die Beiträge an die Renten-Versicherung bezahlt werden.

Zu den Beitrags-Zeiten gehören auch bestimmte andere Zeiten.
Zum Beispiel wenn Sie Kinder haben.
Man sagt auch: Wenn Sie Kinder erziehen.
Diese Zeiten nennt man Kinder-Erziehungs-Zeiten.

Für die Kinder-Erziehungs-Zeiten werden vom Staat Beiträge an die Renten-Versicherung bezahlt. Die Kinder-Erziehungs-Zeiten sind somit Beitrags-Zeiten. Das ist wichtig für die spätere Rente.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Beitrags-Zuschuss

Wenn man alt ist, muss man nicht mehr arbeiten.
Statt Arbeits-Lohn bekommt man dann jeden Monat Rente.
Wenn man Rente bekommt, ist man Rentner.

Die meisten Rentner sind versicherungs-pflichtig.
Das bedeutet: Sie müssen in der gesetzlichen Kranken-Versicherung versichert sein.
Und jeden Monat Geld an die gesetzliche Kranken-Versicherung bezahlen.
Das nennt man Beitrag.

Wenn Sie versicherungs-pflichtig sind,
bezahlt die Renten-Versicherung 7,3 Prozent für Sie.
Den Rest von dem Beitrag an die Kranken-Versicherung müssen Sie selbst bezahlen.

Manche Rentner sind nicht versicherungs-pflichtig.
Diese Rentner können frei-willig in der gesetzlichen Kranken-Versicherung versichert sein.
Oder sie können in einer privaten Kranken-Versicherung versichert sein.

Diese Rentner müssen ihre Beiträge für die Kranken-Versicherung alleine bezahlen.
Sie können aber von der Renten-Versicherung einen Zuschuss bekommen.

Den Zuschuss muss man beantragen.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Beitritts-Gebiet

Mit Beitritts-Gebiet sind die neuen Bundes-Länder gemeint.
Das sind die Bundes-Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen,
Sachsen-Anhalt, Thüringen und Ost-Berlin.
Die neuen Bundes-Länder gehörten früher zur DDR.
Viele Leute sagen auch Ost-Deutschland dazu.

Die Menschen in den neuen Bundes-Ländern sind jetzt auch
in der Deutschen Renten-Versicherung versichert.
Die Renten-Versicherung in der DDR war aber ganz anders als
die Renten-Versicherung in West-Deutschland.
Deshalb gibt es viele Sonder-Regeln für die Menschen in den neuen Bundes-Ländern.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Berufs-Förderung

Fördern bedeutet: helfen, unterstützen
Berufs-Förderung bedeutet: Einem Menschen helfen, damit er einen Beruf machen kann.

Manche Menschen können ihren Beruf nicht mehr so machen wie früher.
Zum Beispiel weil sie krank sind.
Oder weil sie eine Behinderung haben.

Diese Menschen können zum Beispiel einen neuen Beruf lernen.
Das nennt man Umschulung.

Sie können auch Hilfen für den Arbeits-Platz bekommen.
Zum Beispiel einen besonderen Arbeits-Tisch für Roll-Stuhl-Fahrer.
Oder einen Computer für blinde Menschen.

Das nennt man Berufs-Förderung.

Man sagt auch: Leistungen zur Teilhabe am Arbeits-Leben.

Teilhabe bedeutet: Dabei sein, mitmachen können.

Leistungen sind Geld.
Oder andere Hilfen.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Mehr Informationen in leichter Sprache finden Sie im Kapitel:
Teilhabe am Arbeits-Leben

Berufs-Förderungs-Werke

Ein Berufs-Förderungs-Werk ist so ähnlich wie eine Berufs-Schule für kranke und behinderte Menschen. Dort können sie zum Beispiel einen neuen Beruf lernen.
Oder sie können lernen was sie mit ihrer Behinderung arbeiten können.

Die Menschen bekommen dort auch Betreuung und Beratung.
Sie werden zum Beispiel vom Arzt untersucht und behandelt.

Oder bekommen Beratung wenn sie traurig sind.
Zum Beispiel weil sie ihren alten Beruf nicht mehr machen können.

Und sie bekommen Beratung welche Hilfen Sie bekommen können.
Und was sie machen müssen.
Zum Beispiel wenn sie einen Antrag ausfüllen müssen.

Die Berufs-Förderungs-Werke gehören zu den Leistungen zur Teilhabe am Arbeits-Leben.

Teilhabe bedeutet: dabei sein, mitmachen können
Mit Leistungen ist meistens Geld gemeint. Oder andere Hilfen.

Die Renten-Versicherung bezahlt viele Leistungen zur Teilhabe am Arbeits-Leben.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Mehr Informationen in leichter Sprache finden Sie im Kapitel: Teilhabe am Arbeits-Leben

Berufs-Unfähigkeit

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Bescheid

Ein Bescheid ist ein Brief von einer Behörde.
In dem Bescheid steht ob Sie Leistungen bekommen.
Oder welche Beiträge Sie bezahlen müssen.

Ein Beispiel: Der Renten-Bescheid
Im Renten-Bescheid steht, ob Sie Rente bekommen.
Und ab wann und wieviel Rente Sie bekommen.

Ein Bescheid ist rechtlich bindend.
Das bedeutet: Was in dem Bescheid steht ist gültig.


Beim Renten-Bescheid bedeutet das:
Die Renten-Versicherung muss Ihnen so viel Rente bezahlen,
wie in dem Bescheid steht.

Wenn Sie nicht einverstanden sind, können Sie sich beschweren.
Das nennt man: Wider-Spruch einlegen.
Dieses Recht haben Sie.
Das steht auch in dem Bescheid

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Besteuerung von Renten

Wenn Sie ein Einkommen haben,
müssen Sie Steuern bezahlen.

Einkommen ist Geld, das Sie bekommen.
Zum Beispiel Arbeits-Lohn.
Oder Zinsen für das Geld auf Ihrem Spar-Konto.
Oder die Rente.

Steuern ist Geld, das Sie an den Staat, die Stadt oder die Gemeinde zahlen müssen.
Damit bezahlt die Gemeinde zum Beispiel die Lehrer für die Schulen.
Oder repariert kaputte Straßen.

Ob Sie Steuern Sie bezahlen müssen,
hängt von der Höhe Ihres Einkommens ab.

Die Rente ist auch Einkommen. Ob Sie Steuern von Ihrer Rente zahlen müssen, ist zum Beispiel von der Höhe der Rente abhängig.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Bevollmächtigter

Ein Bevollmächtigter ist eine Person mit einer Vollmacht.

Eine Vollmacht ist ein Brief von Ihnen.
Darin steht, dass eine bestimmte Person für Sie tätig sein darf.
Und dass diese Person Sachen für Sie entscheiden darf.

Die Vollmacht muss immer schriftlich gemacht werden.
Das bedeutet: Sie müssen die Vollmacht aufschreiben.
Und unterschreiben.
Eine mündliche Vollmacht gilt nicht.

Die bevollmächtigte Person muss über 18 Jahre alt sein.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Wir möchten gerne unsere Webseite verbessern und dafür anonyme Nutzungsstatistiken erheben. Dürfen wir dazu vorübergehend ein Statistik-Cookie setzen? Hierbei wird zu keiner Zeit Ihre Nutzung unserer Webseite mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht.
Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung. Auf dieser Seite ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.

OK