Deutsche Rentenversicherung

Lexikon - Fach-Begriffe schnell erklärt

Welche Renten-Arten gibt es? Was ist ein Bescheid? Was ist ein Antrag? Diese und andere Begriffe werden hier erklärt.

Selbst-Hilfe-Gruppen

In einer Selbst-Hilfe-Gruppe kommen Menschen mit ähnlichen Problemen zusammen.
Zum Beispiel Menschen mit bestimmten Behinderungen.
Oder einer schweren Krankheit.

Viele wollen mit ihren Problemen nicht alleine bleiben.
Und suchen deshalb Hilfe.
Sie wollen mit anderen reden.
Sie wollen Menschen mit ähnlichen Problemen zuhören.
Sie wollen von den anderen lernen.
Und sich gegen-seitig helfen.

Die Menschen in einer Selbst-Hilfe-Gruppe wollen sich selber helfen.

Die Deutsche Renten-Versicherung unterstützt Selbst-Hilfe-Gruppen.

Hier finden Sie Adressen von Selbst-Hilfe-Gruppen:

NAKOS
Nationale Kontakt- und Informationsstelle
zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen
Otto-Suhr-Allee 115
10585 Berlin-Charlottenburg

Telefon 030 -| 31 01 89 80
Fax: 030 -| 31 01 89 70
E-Mail: selbsthilfe@nakos.de
Internet: www.nakos.de

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Service-Stellen

In ganz Deutschland gibt es Gemeinsame Service-Stellen für Rehabilitation.
Dort können Sie sich über Leistungen zur Teilhabe und Rehabilitation beraten lassen.
Oder Hilfe bekommen. Zum Beispiel beim Ausfüllen von Anträgen.

Die Gemeinsamen Service-Stellen kümmern sich auch darum, dass die versicherten Personen die Leistungen schnell bekommen.

Teilhabe bedeutet: dabei sein, mitmachen können

Rehabilitation bedeutet: Wieder-Herstellung
Bei der Rehabilitation soll eine Krankheit oder Behinderung besser werden.
Damit die Person so selbständig wie möglich leben kann.
Oder wieder so gut wie möglich arbeiten kann.

Für die Leistungen zur Teilhabe und zur Rehabilitation sind in Deutschland verschiedene Stellen zuständig.
Zum Beispiel: das Sozial-Amt, die Agentur für Arbeit, die Renten-Versicherung,
die Kranken-Versicherung.
Bei den Gemeinsamen Service-Stellen für Rehabilitation arbeiten alle diese Stellen zusammen.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Sozial-Versicherungs-Nummer

Die meisten Arbeit-Nehmer sind sozial-versicherungs-pflichtig.
Das bedeutet: Sie müssen Geld an die Sozial-Versicherung bezahlen.

Zur Sozial-Versicherung gehören:

  • die Renten-Versicherung
  • die Kranken-Versicherung
  • die Pflege-Versicherung
  • die Arbeitslosen-Versicherung
  • die Unfall-Versicherung

Jede versicherte Person bekommt eine eigene Sozial-Versicherungs-Nummer.
Das ist so ähnlich wie eine Konto-Nummer bei einer Bank.
Die Sozial-Versicherungs-Nummer ist für alles wichtig,
was mit der Sozial-Versicherung zu tun hat.

Arbeit-Nehmer einen Sozial-Versicherungs-Ausweis bekommen.
Darauf stand die Sozial-Versicherungs-Nummer (acht Zahlen, ein Buchstabe, drei Zahlen).

Heute bekommen die Arbeit-Nehmer einen Brief von der Renten-Versicherung.
In diesem Brief steht die Sozial-Versicherungs-Nummer.

Diesen Brief muss man gut aufheben.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Sterbe-Viertel-Jahr

Wenn Ihr Ehe-Partner gestorben ist, sind Sie eine Witwe. Oder ein Witwer.
Wenn Ihr Ehe-Partner bei der Renten-Versicherung versichert war,
bekommen Sie eine Witwen-Rente. Oder eine Witwer-Rente.

In den ersten 3 Monaten nach dem Tod von Ihrem Ehe-Partner
bekommen Sie genauso viel Rente wie Ihr Ehe-Partner bekommen hat.
Egal welches Einkommen Sie selber haben.
Einkommen ist Geld, das man bekommt.
Zum Beispiel Arbeits-Lohn. Oder Rente.
Oder Zinsen für Geld auf dem Spar-Buch.

Diese 3 Monate nennt man Sterbe-Übergangs-Zeit.
Früher hat man Sterbe-Viertel-Jahr gesagt.

Die Rente für das Sterbe-Viertel-Jahr können Sie als Vorschuss bekommen.
Das bedeutet: Sie bekommen das Geld früher als normal.

Den Vorschuss müssen Sie beantragen.
Der Antrag muss spätestens 30 Tage nach dem Tod von Ihrem Ehe-Partner
beim Renten-Service der Deutschen Post sein.
Der Renten-Service der Deutschen Post ist für das Bezahlen von den Renten zuständig.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Wir möchten gerne unsere Webseite verbessern und dafür anonyme Nutzungsstatistiken erheben. Dürfen wir dazu vorübergehend ein Statistik-Cookie setzen? Hierbei wird zu keiner Zeit Ihre Nutzung unserer Webseite mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht.
Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung. Auf dieser Seite ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.

OK