Deutsche Rentenversicherung

Lexikon - Fach-Begriffe schnell erklärt

Welche Renten-Arten gibt es? Was ist ein Bescheid? Was ist ein Antrag? Diese und andere Begriffe werden hier erklärt.

Waisen-Rente

Waisen sind Kinder, von denen die Eltern gestorben sind.
Wenn nur einer der Eltern gestorben ist, sagt man Halb-Waise.
Wenn beide Eltern gestorben sind, sagt man Voll-Waise.

Eine Waisen-Rente ist eine Rente für Waisen-Kinder.

Waisen-Kinder nennt man auch Hinterbliebene.
Weil sie zurück bleiben, wenn ein Eltern-Teil stirbt.
Oder wenn beide Eltern sterben.

Deshalb ist die Waisen-Rente eine Hinterbliebenen-Rente.

Für die Waisen-Rente gibt es besondere Regeln.

Hinweis: Alle Renten muss man beantragen!

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Mehr Informationen in leichter Sprache finden Sie im Kapitel: Rente

Warte-Zeit

Leistungen von der Deutschen Renten-Versicherung bekommt man nur,
wenn man vorher eine bestimmte Zeit lang bei der Renten-Versicherung versichert war.
Das nennt man Mindest-Versicherungs-Zeit.

Man kann auch Warte-Zeit sagen.

Leistungen sind meistens Geld.
Zum Beispiel Rente.
Oder Geld für Hilfen am Arbeits-Platz.

Für die verschiedenen Leistungen von der Renten-Versicherung
gibt es verschiedene Warte-Zeiten.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Wider-Spruch

Wenn Sie bei der Renten-Versicherung eine Rente beantragt haben,
bekommen Sie einen Renten-Bescheid.
Das ist ein Brief von der Renten-Versicherung.
Darin steht, ob Sie Rente bekommen.
Und ab wann und wieviel Sie die Rente bekommen.

Wenn Sie nicht einverstanden sind, können Sie sich beschweren.
Das nennt man: Wider-Spruch einlegen.
Dieses Recht haben Sie.
Das steht auch in dem Bescheid.

Den Wider-Spruch müssen Sie schriftlich machen.
Das bedeutet: Sie müssen einen Brief mit dem Wider-Spruch an die Renten-Versicherung schicken. Die Adresse für den Wider-Spruch steht im Bescheid.

  • Wenn Sie in Deutschland wohnen, haben Sie 1 Monat Zeit. Dann muss der Brief mit dem Wider-Spruch bei der Renten-Versicherung sein.
  • Wenn Sie nicht in Deutschland wohnen, haben Sie 3 Monate Zeit.

Hier können Sie einen Muster-Brief für einen Wider-Spruch herunter laden.

Die Renten-Versicherung prüft Ihren Wider-Spruch.Wenn Sie Recht haben, bekommen Sie einen neuen Bescheid.
Dieser Bescheid heißt Abhilfe-Bescheid.

Wenn die Renten-Versicherung keinen Fehler findet,
schickt sie den Wider-Spruch an die Zentrale Wider-Spruchs-Stelle.
Dort prüft der Wider-Spruchs-Ausschuss den Wider-Spruch.

Der Wider-Spruchs-Ausschuss ist eine Arbeits-Gruppe.
In der Arbeits-Gruppe arbeiten ein Vertreter von der Renten-Versicherung, ein Vertreter von den Arbeit-Gebern und ein Vertreter von den versicherten Menschen zusammen.

Die Personen im Wider-Spruchs-Ausschuss schauen:
Ist ein Fehler im Renten-Bescheid? Wenn der Renten-Bescheid einen Fehler hat, dann bekommen Sie einen neuen Renten-Bescheid. Der neue Renten-Bescheid heißt Abhilfe-Feststellungs-Bescheid. Wenn der Renten-Bescheid in Ordnung ist, dann bleibt er gültig. Dann bekommen Sie einen Wider-Spruchs-Bescheid. Darin steht, dass Ihr Wider-Spruch abgelehnt wird. Das bedeutet: Die Renten-Versicherung sagt nein. Sie bekommen keinen neuen Renten-Bescheid.

Wenn Sie mit dem Wider-Spruchs-Bescheid nicht einverstanden sind,
können Sie sich wieder beschweren.
Man sagt: Sie können Klage vor dem Sozial-Gericht erheben.

Dann muss das Sozial-Gericht entscheiden, wer Recht hat.

Die Adresse vom zuständigen Sozial-Gericht steht im Wider-Spruchs-Bescheid.

Hinweis:
Für den Wider-Spruch brauchen Sie keinen Rechts-Anwalt.
Der Wider-Spruch kostet auch nichts.

Vielleicht haben Sie aber trotzdem Kosten.
Zum Beispiel fürs Telefonieren. Oder für Brief-Marken.
Oder für einen Assistenten.
Das ist eine Person, die Ihnen hilft.
Zum Beispiel beim Briefe schreiben.

Diese Kosten müssen Sie zuerst selbst bezahlen.
Sie bekommen das Geld in bestimmter Höhe zurück, wenn Sie Recht hatten.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Witwen-Rente / Witwer-Rente

Wenn Ihr Ehe-Partner gestorben ist, sind Sie eine Witwe (Frau) oder ein Witwer (Mann).

Wenn Ihr gestorbener Ehe-Partner bei der Deutschen Renten-Versicherung versichert war,
dann können Sie eine Witwen-Rente oder eine Witwer-Rente beantragen.

Die Witwe oder den Witwer nennt man auch Hinterbliebene.
Weil sie zurück bleiben, wenn der Ehe-Partner stirbt.

Deshalb ist die Witwen-Rente und die Witwer-Rente eine Hinterbliebenen-Rente.

Für die Witwen-Rente und die Witwer-Rente gibt es besondere Regeln.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Mehr Informationen in leichter Sprache finden Sie im Kapitel: Rente wegen Tod

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