Deutsche Rentenversicherung

Lexikon - Fach-Begriffe schnell erklärt

Welche Renten-Arten gibt es? Was ist ein Bescheid? Was ist ein Antrag? Diese und andere Begriffe werden hier erklärt.

Mitwirkungs-Pflicht

mitwirken bedeutet: mitmachen, unterstützen, mithelfen

Pflicht bedeutet: Man muss etwas tun.

Mitwirkungs-Pflicht bedeutet: Sie müssen mithelfen.

Ein Beispiel:

Für Ihre Rente sind Ihre Versicherungs-Zeiten wichtig.
Zum Beispiel die Zeiten, für die Beiträge an die Deutsche Renten-Versicherung bezahlt werden. Oder Schul-Zeiten und Ausbildungs-Zeiten.

Die Renten-Versicherung muss Ihre Versicherungs-Zeiten wissen.
Manchmal fehlen aber Informationen.
Dann müssen Sie mithelfen.
Damit die Renten-Versicherung alle wichtigen Informationen bekommt.

Das nennt man Mitwirkungs-Pflicht.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Mütter-Rente

Mit Mütter-Rente ist eine bessere Rente für Mütter gemeint.
Sie gilt für Mütter von Kindern, die vor 1992 geboren sind.

Viele Mütter bleiben zu Hause. Und kümmern sich um die Kinder.
In der Zeit können sie nicht arbeiten und Geld verdienen.
Deshalb bezahlen sie in der Zeit auch kein Geld an die Renten-Versicherung.
Und bekommen deshalb später weniger Rente.
Deshalb wird ein Teil von der Kinder-Erziehungs-Zeit bei der Rente berücksichtigt.

Früher war das 1 Jahr für jedes Kind.
Seit 1. Juli 2014 sind das 2 Jahre für jedes Kind.

Das gilt nur, wenn die Kinder vor 1992 geboren sind.
Wenn die Kinder später geboren sind,
gelten andere Regeln.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen: Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

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